Schule
Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten
Schule
Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten
Lebensmittel- und Kombiautomaten sind mit Lebensmitteln und bei Bedarf auch mit Getränken befüllt. Je nach Automatentyp eignen sich nicht alle Warengruppen für die Befüllung (z. B. frisch geschnittenes Obst). Die Kriterien der Leitlinie Schulbuffet unterstützen bei der gesundheitsfördernden Befüllung der Automaten.
Empfehlung für die Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Warengruppen.
Getränke
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Getränke angeboten werden.
Brot und Gebäck
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Brot und Gebäck angeboten werden.
Belag von Brot und Gebäck
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen belegte Backwaren angeboten werden.
Obst und Gemüse
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Obst und/oder Gemüse angeboten werden.
Wenn möglich bieten Sie auch im Automaten Obst und/oder Gemüse an. Je nach Automatentyp kann dies ein ganzes Stück Obst/Gemüse oder auch div. Obst-/ Gemüseprodukte wie z. B. Obstsalate, Salatboxen etc. sein.
Milch, Milchprodukte und Produkte auf pflanzlicher Basis
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Milch, Milchprodukte und Produkte auf pflanzlicher Basis angeboten werden.
Mehlspeisen, Süßigkeiten sowie salz- und fettreiche Knabbereien
Die Kriterien beziehen sich auf Automaten in denen Mehlspeisen, Süßigkeiten und/oder salz- und fettreiche Knabbereien angeboten werden.
Mehlspeisen: Mehr als 50 % des Angebots sind fett-/zuckerärmere Mehlspeisen, wie z. B.
- Biskuitteig, Germteig oder Rührmassen mit Obst und/oder Gemüse (z. B. Marillenkuchen, Zwetschkenfleck, Zucchinikuchen, Karottenkuchen) oder
- Mehlspeisen aus gezogenem Strudelteig (z. B. Apfelstrudel, Topfenstrudel) oder
- Kuchen, Teige mit mindestens einem Drittel Vollkornanteil
Süßigkeiten: Die Verpackungsgröße der Süßigkeiten beträgt maximal 30 g.
- Ausnahme: Für ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel etc. gilt eine Verpackungsgröße von maximal 50 g
Salz- und fettreiche Knabbereien: Idealerweise werden keine fett-/salzreichen pikanten Knabbereien angeboten, maximal jedoch 1 Sorte. Eine Knabberei gilt als fett-/salzreich, wenn:
- Fettgehalt: größer als 10 g pro 100 g und/oder
- Salzgehalt: größer als 1,9 g pro 100 g
Ausnahme: Für Knabbergebäck, das mit Samen/Kernen bestreut ist, z. B. Sesam, Leinsamen, Kürbiskerne, gilt ein Fettgehalt von mehr 15 g pro 100 g als fettreich.
Positionierung der Warengruppen bei unterschiedlichen Automatentypen
Automaten mit Sichtfenster
Lebensmittel- und Kombiautomaten haben in der Regel ein Sichtfenster, durch das die Käuferin bzw. der Käufer sieht, welche Produkte zur Auswahl stehen. Für die Bewertung der angebotenen Sorten sowie der Menge (Verkaufsfläche) und Präsentation werden somit die Verkaufsreihen herangezogen.
Automaten ohne Sichtfenster
Bei Automaten ohne Sichtfenster, werden für die Bewertung der angebotenen Produkte und der Verkaufsfläche (Menge und Position) die Tasten herangezogen. Achten Sie bei der Befüllung des Automaten, dass gesundheitsfördernde Angebote immer die obersten Tasten belegen.

