Schule

Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten

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Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten

Lebensmittel- und Kombiautomaten sind mit Lebensmitteln und bei Bedarf auch mit Getränken befüllt. Je nach Automatentyp eignen sich nicht alle Warengruppen für die Befüllung (z. B. frisch geschnittenes Obst). Die Kriterien der Leitlinie Schulbuffet unterstützen bei der gesundheitsfördernden Befüllung der Automaten.

Empfehlung für die Befüllung von Lebensmittel- und Kombiautomaten

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Warengruppen.

Getränke

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Getränke angeboten werden.

Brot und Gebäck

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Brot und Gebäck angeboten werden.

  • Mindestens 50 % des Gesamtangebots besteht aus Produkten mit hohem Schrot- bzw. Korn-/Samenanteil (vorzugsweise Vollkornprodukte).

  • Mindestens eine Sorte Vollkorn- oder Roggenbrot/-gebäck wird angeboten.

  • Vollkornbrot und -gebäck sowie Gebäck mit hohem Schrot- bzw. Kornanteil wird zentral und gut sichtbar platziert.

Belag von Brot und Gebäck

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen belegte Backwaren angeboten werden.

  • Mehr als 50 % des Angebots an belegtem Brot und Gebäck ist vegetarisch oder vegan.

  • Mindestens ein veganes Angebot ist vorhanden, z. B. Aufstrich auf Gemüse-, Getreide-, Kartoffel- und/oder Hülsenfruchtbasis, Tofu.

  • Vegetarisch und vegan belegtes Brot und Gebäck wird zentral und gut sichtbar platziert.

  • Weniger als 50 % der belegten Backwaren ist mit Wurst-, Fleisch- oder Fischerzeugnissen (z. B. Fischaufstrich) belegt/bestrichen.

  • Der Fettgehalt der Wurst- und Fleischerzeugnisse beträgt maximal 20 %

    • Ausnahme: maximal ein Angebot über 20 % Fett.
  • Maximal 10 % aller belegten Backwaren sind mit fettreichen Fleisch-/Wurst-erzeugnissen befüllt (Fettgehalt > 20 % Fett).

  • Fettreiche Saucen, wie z. B. Mayonnaise, Sauce Tartare, Sour Cream, werden nicht verwendet.

  • Mindestens 80 % aller belegten Backwaren sind mit ausreichend Gemüse gefüllt/belegt, z. B. mehrere Tomaten-, Gurken- oder Radieschenscheiben.

  • Bei belegten Backwaren ist gut ersichtlich, womit diese befüllt sind, z. B. auf der Vorderseite des Produkts oder der Preisliste am Automaten.

Obst und Gemüse

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Obst und/oder Gemüse angeboten werden.

Wenn möglich bieten Sie auch im Automaten Obst und/oder Gemüse an. Je nach Automatentyp kann dies ein ganzes Stück Obst/Gemüse oder auch div. Obst-/ Gemüseprodukte wie z. B. Obstsalate, Salatboxen etc. sein.

  • Sollten Kompotte bzw. andere haltbare Obstprodukte, z. B. Obstsalate, angeboten werden, handelt es sich um Produkte ohne Zusatz von Zucker und/oder Süßungsmitteln.

Milch, Milchprodukte und Produkte auf pflanzlicher Basis

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten, in denen Milch, Milchprodukte und Produkte auf pflanzlicher Basis angeboten werden.

  • Mindestens ein ideales Milchprodukt wird angeboten, z. B. Milch, Butter- oder Sauermilch, Naturjoghurt (mit oder ohne frischem Obst und/oder ungesüßten Getreideflocken).

  • Bei mindestens 50 % aller angebotenen Sorten handelt es sich um ideale Milchprodukte oder solche mit moderatem Zucker- und Fettgehalt, d. h.:

    • maximal 10,5 g Zucker pro 100 ml bzw. 100 g
    • Achtung: Es gelten schrittweise Übergangsfristen – siehe Infobox!
    • maximal 30 g Zucker pro Gebinde
    • kein Zusatz von Süßungsmitteln, sowie
    • maximaler Fettgehalt: 4,2 g pro 100 ml bzw. 100 g
  • Ideale Milchprodukte bzw. solche mit moderatem Zucker- bzw. Fettgehalt werden zentral und gut sichtbar platziert.

  • Werden Produkte auf pflanzlicher Basis angeboten, z. B. Soja-, Hafer-, Reisdrink, (fermentierte) pflanzliche Desserts etc., enthalten diese:

    • idealerweise ausschließlich natürlich vorkommenden Zucker, jedoch maximal 8,5 g Zucker pro 100 ml bzw. 100 g
    • keinen Zusatz von Süßungsmitteln
    • maximal 2,5 g Fett pro 100 ml bzw. 100 g

Mehlspeisen, Süßigkeiten sowie salz- und fettreiche Knabbereien

Die Kriterien beziehen sich auf Automaten in denen Mehlspeisen, Süßigkeiten und/oder salz- und fettreiche Knabbereien angeboten werden.

Mehlspeisen: Mehr als 50 % des Angebots sind fett-/zuckerärmere Mehlspeisen, wie z. B.

  • Biskuitteig, Germteig oder Rührmassen mit Obst und/oder Gemüse (z. B. Marillenkuchen, Zwetschkenfleck, Zucchinikuchen, Karottenkuchen) oder
  • Mehlspeisen aus gezogenem Strudelteig (z. B. Apfelstrudel, Topfenstrudel) oder
  • Kuchen, Teige mit mindestens einem Drittel Vollkornanteil

Süßigkeiten: Die Verpackungsgröße der Süßigkeiten beträgt maximal 30 g.

  • Ausnahme: Für ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel etc. gilt eine Verpackungsgröße von maximal 50 g

Salz- und fettreiche Knabbereien: Idealerweise werden keine fett-/salzreichen pikanten Knabbereien angeboten, maximal jedoch 1 Sorte. Eine Knabberei gilt als fett-/salzreich, wenn:

  • Fettgehalt: größer als 10 g pro 100 g und/oder
  • Salzgehalt: größer als 1,9 g pro 100 g

Ausnahme: Für Knabbergebäck, das mit Samen/Kernen bestreut ist, z. B. Sesam, Leinsamen, Kürbiskerne, gilt ein Fettgehalt von mehr 15 g pro 100 g als fettreich.

Positionierung der Warengruppen bei unterschiedlichen Automatentypen

Automaten mit Sichtfenster

Lebensmittel- und Kombiautomaten haben in der Regel ein Sichtfenster, durch das die Käuferin bzw. der Käufer sieht, welche Produkte zur Auswahl stehen. Für die Bewertung der angebotenen Sorten sowie der Menge (Verkaufsfläche) und Präsentation werden somit die Verkaufsreihen herangezogen.

  • Achten Sie bei der Platzierung der Produkte darauf, dass das gesundheitsfördernde Angebot zentral und gut sichtbar positioniert wird, z. B. die Verkaufsreihen des oberen Drittels sowie generell die in der Mitte liegenden Posten einer Verkaufsreihe belegt.

  • Für Produkte wie z. B. Stückobst, Obstbecher oder Milchprodukte, die nicht aus größerer Höhe fallen sollten, sind Automatentypen mit Liftsystem oder Trommelautomaten von Vorteil. Wenn nicht vorhanden, können diese Produkte aber auch in der untersten Verkaufsreihe positioniert werden.

  • Denken Sie generell daran, die Produkte auszuzeichnen. Auch bei Automaten mit Sichtfenstern ist oft nicht immer so leicht zu erkennen, um welches Produkt es sich genau handelt, z. B. belegte Backwaren, Mehlspeisen usw. Führen Sie diese Informationen genau an.

Automaten ohne Sichtfenster

Bei Automaten ohne Sichtfenster, werden für die Bewertung der angebotenen Produkte und der Verkaufsfläche (Menge und Position) die Tasten herangezogen. Achten Sie bei der Befüllung des Automaten, dass gesundheitsfördernde Angebote immer die obersten Tasten belegen.