Schulbuffet

Süßigkeiten

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Süßigkeiten

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Süßigkeiten

Folgende Mindestkriterien gelten für Süßigkeiten:

  • Idealerweise werden keine Süßigkeiten am Schulbuffet angeboten. Werden Süßigkeiten am Schulbuffet verkauft, beschränkt sich das Angebot auf maximal 10 Sorten.

  • Die Verpackungsgröße der angebotenen Süßigkeiten beträgt
    maximal 30 g.

    • Ausnahme: Für ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel etc. gilt eine Verpackungsgröße von
      maximal 50 g
  • Süßigkeiten werden stets untergeordnet platziert, z. B. seitlich im Hintergrund.

Beispiele für bevorzugte Süßigkeiten:

  • ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen bzw. Trockenfrüchte, z. B. Apfelchips

  • ungesüßte/wenig gesüßte Getreide-Obstriegel, Müsliriegel, Getreide-Nussriegel

Umsetzungstipps

  • Kleinere Portionen helfen dabei, weniger zu naschen. Tauschen Sie daher größere Süßigkeiten gegen solche mit Verpackungsgrößen
    bis 30 g aus.

  • Bauen Sie schrittweise das Angebot um und bieten Sie vermehrt ungesüßte bzw. wenig gesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel, Getreide-Nussriegel oder Trockenfrüchte, z. B. Apfelchips, an. Diese können auch in Verpackungen bis 50 g angeboten werden.