Schulbuffet
Süßigkeiten
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Süßigkeiten
Folgende Mindestkriterien gelten für Süßigkeiten:
Idealerweise werden keine Süßigkeiten am Schulbuffet angeboten. Werden Süßigkeiten am Schulbuffet verkauft, beschränkt sich das Angebot auf maximal 10 Sorten.
Die Verpackungsgröße der angebotenen Süßigkeiten beträgt
maximal 30 g.- Ausnahme: Für ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel etc. gilt eine Verpackungsgröße von
maximal 50 g
- Ausnahme: Für ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel etc. gilt eine Verpackungsgröße von
Süßigkeiten werden stets untergeordnet platziert, z. B. seitlich im Hintergrund.
Beispiele für bevorzugte Süßigkeiten:
ungesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen bzw. Trockenfrüchte, z. B. Apfelchips
ungesüßte/wenig gesüßte Getreide-Obstriegel, Müsliriegel, Getreide-Nussriegel
Fruchtschnitten & Fruchtriegel
Diese werden häufig unter Zugabe von Fruchtsaftkonzentraten hergestellt und enthalten dann sehr hohe Mengen Zucker. Daher gilt für solche Produkte eine Verpackungsgröße von 30 g.
Umsetzungstipps
Kleinere Portionen helfen dabei, weniger zu naschen. Tauschen Sie daher größere Süßigkeiten gegen solche mit Verpackungsgrößen
bis 30 g aus.Bauen Sie schrittweise das Angebot um und bieten Sie vermehrt ungesüßte bzw. wenig gesüßte Nuss-Trockenobst-Mischungen, Getreide-Obstriegel, Getreide-Nussriegel oder Trockenfrüchte, z. B. Apfelchips, an. Diese können auch in Verpackungen bis 50 g angeboten werden.
Sollten Sie in den warmen Monaten Eis am Schulbuffet anbieten, achten Sie bitte darauf, dass dieses zu den insgesamt 10 Sorten Süßigkeiten zählt.
