Schulverpflegung

Rahmenbedingungen

Rahmen-bedingungen

Bauliche Maßnahmen und Personalqualifikationen für eine gesunde Schulverpflegung

Speiseraumgestaltung & bauliche Maßnahmen

Anforderungen an die bauliche Gestaltung von öffentlichen Pflichtschulen sind in den bundeslandspezifischen Schulbauverordnungen geregelt. Häufig ist festgelegt, dass bei Führung als ganztägige Schule die für die Betreuung und Verpflegung der Schüler:innen erforderlichen Räume vorhanden sein müssen. Neben den baulichen Gegebenheiten sind auch weitere Maßnahmen für die Gestaltung des Speiseraums relevant. Informationen hierzu finden Sie im Folgenden.

Themenbereich Anforderungen aus der Checkliste für die Schulverpflegung
Speiseraumgestaltung
  • Die Gestaltung des Speiseraums gewährleistet eine angenehme Mittagspause (z. B. helle Räume, Schalldämmung, ausreichend Platz, gut zu lüften).
  • Die Ausstattung und Einrichtung des Speiseraums ist altersgerecht (z. B. Tische und Stühle in Kinderhöhe, gut zu reinigende Möbel und Bodenbeläge).
Speisenausgabe
  • Die Speisenausgabe und Geschirrrückgabe sind eindeutig und klar gekennzeichnet („Verkehrssystem“).
Partizipation
  • Schülerinnen und Schüler werden in die Gestaltung des Speiseraums zur Erhöhung der Identifikation einbezogen.
Wasserentnahmestellen
  • Entnahmestellen für Trinkwasser sind im Speiseraum vorhanden.

Angenehme und altersgerechte Speiseraumgestaltung

Durch die Gestaltung des Speiseraums soll eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich alle Esser:innen wohlfühlen. Dies kann durch verschiedene Faktoren gelingen:

  • Heller, gut zu lüftender und gemütlicher Speiseraum (z. B. durch farbliche Gestaltung, Verwendung unterschiedlicher Materialien, Aufhängen von Vorhängen)

  • In ruhiger bzw. lärmgeschützter Lage

  • Niedriger Geräuschpegel im Speiseraum (z. B. durch kleinere Tische)

  • Anpassung der Größe des Speiseraums an die Anzahl der Esser:innen

  • Für eine angenehme Atmosphäre sorgen (z. B. durch Pflanzen, Tischdekoration, Bilder und Fotos von gesundheitsförderlichen Speisen)

  • Altersgerechtes Mobiliar

  • Gut zu reinigende Möbel und Bodenbeläge

Klar gekennzeichnete Speisenausgabe

Ein klar gekennzeichnetes „Verkehrssystem“, das die Speisenausgabe eindeutig regelt, verhindert ein Durcheinander.

Ausgabestellen werden am besten so positioniert, dass bereits essende Gäste auch bei längeren Warteschlangen nicht gestört werden.

Beispiele:

  • Schilder

  • Bodenmarkierungen

  • Abgrenzungsseile

Einbeziehen der Schüler:innen

Schülerinnen und Schüler können und sollen in die Planung und Gestaltung des Speiseraums eingebunden werden. Dies zeigt ihnen, dass sie willkommen sind.

Beispiele:

  • Gestaltung einer Posterwand

  • Präsentation ihrer Kunstwerke

  • Übernahme von Tischdiensten

Wasserentnahmestellen

Entnahmestellen für Trinkwasser im Speiseraum tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler Wasser trinken. Die Trinkwasserstation soll dabei so gestaltet werden, dass diese gut sichtbar, erreichbar und einfach zu bedienen ist. Der Weg zum Wasser kann beispielsweise durch aufgeklebte Wassertropfen gekennzeichnet werden.

Beispiele:

  • Trinkwasserbrunnen

  • Trinkecke mit Wasserkrügen

Personalqualifikation und Schulung von Multiplikator:innen

Fachlich ausgebildetes Personal ist eine unbedingte Voraussetzung für die Bereitstellung von hygienisch einwandfreien Speisen, die zudem eine hohe ernährungsphysiologische und sensorische Qualität aufweisen. Die Art des Verpflegungssystems ist ausschlaggebend dafür, welches Personal benötigt wird und über welche spezifischen Qualifikationen dieses verfügen muss.

Beispiele:

  • Köchin/Koch

  • Diätologin/Diätologe

  • Hotel- und Gastronomiefachkräfte

  • Personen mit hauswirtschaftlicher Ausbildung

  • Hilfskräfte

  • Lehrpersonal

  • Mitarbeiter:innen der Schulerhalterin/des Schulerhalters

Themenbereich Anforderungen aus der Checkliste für die Schulverpflegung
Personal von Gemeinschafts-verpflegungs-betrieben
  • Die Küchenleitung sowie Köchin/Koch nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer gesundheitsförderlichen Schulverpflegung teil (z. B. Grundlagen einer gesunden, nachhaltigen Ernährung und praktische Fertigkeiten).
  • Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verpflegungsbetriebs (z. B. Küchenfachkräfte, Ausgabepersonal) nehmen ebenfalls regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer gesundheitsförderlichen Schulverpflegung teil (z. B. Grundlagen einer gesunden, nachhaltigen Ernährung und praktische Fertigkeiten).
Pädagoginnen/ Pädagogen
  • Pädagoginnen und Pädagogen nehmen an Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Ernährung (z. B. Gesunde Ernährung und Wachstum, nachhaltige Ernährung, Ernährungsbildung) teil.

Fortbildung des Personals von Verpflegungsbetrieben

Es ist wichtig, dass das Personal von Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben unter anderem weiß, wie eine gesunde und kindgerechte Lebensmittelauswahl zusammengestellt wird und was angemessene Portionsgrößen sind. Es ist empfehlenswert, dass sich alle in der Verpflegung Tätigen (aus den Bereichen Küche, Service und Verkauf) mindestens einmal im Jahr fortbilden bzw. bei Neueintritt geschult werden. Bedeutend ist zudem, dass den Mitarbeiter:innen Angebote zu Fortbildungsmaßnahmen kommuniziert werden und ihnen die Teilnahme ermöglicht wird.

Mögliche Themenbereiche:

  • Grundlagen der Ernährung

  • Aspekte der modernen Ernährung

  • Praktische Fertigkeiten

Fortbildung von Pädagog:innen

Auch Pädagog:innen und andere Betreuungspersonen sollen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung teilnehmen.

Mögliche Themenbereiche:

  • Schulinterne und schulübergreifende Lehrer:innenfortbildungen (SCHILF und SCHÜLF)

  • Themenspezifische Fortbildungen und Lehrgänge an Pädagogischen Hochschulen

  • Vorträge und Workshops durch Ernährungsexpert:innen