Weniger Zucker in Getränken und Milchprodukten
Der süße Geschmack des Zuckers ist bei Groß und Klein beliebt. Aber Achtung: zu viel Zucker kann unserem Körper schaden. Daher sollte die Aufnahme von Zucker, vor allem von „freiem Zucker“, beschränkt werden. Unter „freiem Zucker“ versteht man unter anderem Traubenzucker (Glucose, Dextrose), Fruchtzucker (Fructose), Haushaltszucker (Saccharose) sowie Malzzucker (Maltose) oder auch Zucker, der in Honig, Sirupen, Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten vorkommt.
Die Leitlinie Schulbuffet setzt hier auch an: in einem schrittweisen Prozess soll der Zuckergehalt der am Schulbuffet angebotenen Getränke und Milchprodukte reduziert werden.
Zuckerreduktion in Getränken
Für die am Schulbuffet angebotenen Getränke gelten folgende Übergangsfristen:
- bis 31.12.2026: maximal 6,3 g Zucker pro 100 ml
- ab 01.01.2027: maximal 6,0 g Zucker pro 100 ml
Zudem sollten den Getränken keine Süßungsmittel (Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe) zugesetzt sein.
Zuckerreduktion in Milchprodukten
Bei Milchprodukten, die am Schulbuffet angeboten werden, gelten folgende Übergangsfristen:
- bis 31.12.2026: maximal 11,0 g Zucker pro 100 ml
- ab 01.01.2027: maximal 10,5 g Zucker pro 100 ml
Auch Milchprodukten sollten keine Süßungsmittel (Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe) zugesetzt sein.
Das Angebot an Getränken und Milchprodukten ist groß. Das Online Tool „Lebensmittel unter der Lupe“ kann Ihnen dabei helfen, Produkte zu finden, die unterhalb der genannten Grenzwerte liegen.
Sie wollen Ihr Verpflegungsangebot gesundheitsfördernd gestalten?
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